Ablauf & Kosten

Ein transparenter und klarer Ablauf ist mir wichtig. Eltern und Kinder sollen wissen, was sie erwartet und in welchem Rahmen eine lerntherapeutische Begleitung stattfindet. Lerntherapie braucht Verlässlichkeit, Zeit und eine gute Zusammenarbeit.

Der erste Kontakt

Am Anfang steht ein unverbindlicher Erstkontakt per E-Mail oder Telefon. In diesem kurzen Austausch klären wir gemeinsam, worum es geht und ob eine lerntherapeutische Unterstützung grundsätzlich passend sein könnte.

Wenn gewünscht, vereinbaren wir anschließend ein persönliches Erstgespräch.

Erstgespräch und Kennenlernen

Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, die Situation des Kindes in Ruhe zu betrachten. Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen:

  • Welche Schwierigkeiten zeigen sich im Lernen, insbesondere im Fach Mathematik?
  • Welche Erfahrungen hat das Kind bisher gemacht?
  • Welche Erwartungen und Wünsche haben Kind und Eltern?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung, ob Lerntherapie sinnvoll ist und wie eine Förderung aussehen könnte.

Beginn der Lerntherapie

Wenn sich zeigt, dass eine lerntherapeutische Begleitung passend ist, beginnt die Förderung in regelmäßigen, festen Einheiten. Die Lerntherapie orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes und wird fortlaufend angepasst.

Inhalte, Tempo und Schwerpunkte werden gemeinsam entwickelt und regelmäßig reflektiert.

Begleitende Elterngespräche

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Lerntherapie. In begleitenden Gesprächen werden Lernfortschritte, Beobachtungen und nächste Schritte besprochen.

So bleibt die Förderung transparent und gut in den familiären Alltag eingebettet.

Kosten

Förderung für Selbstzahler

Die Abrechnung der lerntherapeutischen Förderung sowie des Mathe-Prüfungscoachings erfolgt in der Regel direkt auf Selbstzahlerbasis. Dies ermöglicht uns einen schnellen, unbürokratischen Start ohne lange Wartezeiten oder bürokratische Hürden.

Kostenübernahme durch das Jugendamt (§ 35a SGB VIII)

In bestimmten Fällen ist eine finanzielle Unterstützung durch das zuständige Jugendamt möglich. Da sich die formalen Rahmenbedingungen je nach Behörde und Einzelfall unterscheiden, befindet sich die Zulassung für meine eigenen Praxisräume aktuell im laufenden Abstimmungsverfahren mit den Behörden.

Einladung zum Erstgespräch

Wenn Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten haben oder klären möchten, ob Lerntherapie für Ihr Kind passend ist, lade ich Sie herzlich zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein.